
Im allgemeinen können Sie Ihre gewohnte Arbeit wieder aufnehmen. Wenn mit Ihrer Tätigkeit unabdingbar das Heben oder Tragen von Lasten verbunden ist, sollten Sie mit Ihrem Arzt darüber sprechen, da die Gefahr eines Bruchs im Stomabereich besteht. Falls Ihnen eine Umschulung empfohlen wird, wenden Sie sich an Ihr Arbeitsamt.
Niemand an Ihrem Arbeitsplatz muss von Ihrem Stoma erfahren, wenn Sie das nicht möchten. Wenn Sie einigen Kollegen/Kolleginnen über Ihre Operation erzählen möchten, überlegen Sie sich, wem Sie etwas erzählen wollen und was.
Bevor Sie Ihre Arbeit wieder aufnehmen wollen, sollten Sie mit Ihrem Arzt sprechen. Er wird Sie über Ihren Wiedereinstieg in den Arbeitsprozess informieren (z. B. Hamburger Modell, Halbtagstätigkeit etc.) Ein Stoma bildet keine Einschränkungen für die Art oder Auswahl der Arbeiten, die Sie verrichten können.
Als Stomaträger/in haben Sie Anspruch auf einen Behinderten- oder Schwerbehindertenausweis.
Nach den geltenden Bestimmungen des Gesetzes erhalten Sie u. a.
Das zuständige Versorgungsamt stellt auf Antrag den Grad der Behinderung fest. Der Ausweis wird im allgemeinen für die Dauer von 5 Jahren ausgestellt und nach erneuter Prüfung verlängert.